Elternvertretung
Die Elternsprecher vertreten die Interessen der Eltern und Schüler gegenüber der Schule.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- das Vertrauensverhältnis und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrern zu vertiefen
- das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung ihres Kindes zu wahren
- den Eltern in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
Verfahrenswege beim Lösen von Problemen
(aus der Schulkonferenz vom 18.06.2015):
- Eltern wünschen sich allgemeine Verfahrensweise:
- Gemeinsamer Beschluss:
- dem Schüler Mut machen, sein Geschick selbst in die Hand zu nehmen,
- der Schüler wendet sich zunächst an den entsprechenden Fachlehrer,
- der Schüler informiert ggf. Klassenlehrer, der als Moderator tätig werden kann,
- konnte das Problem nicht gelöst werden, wird der Vertrauenslehrer zu Rate gezogen,
- letzte Instanz: Schulleitung. - Der gleiche Verfahrensweg gilt für die Eltern.